In
der Diskussion um eine zulässige Befreiung der Verwandten 1. Grades
von der Kurabgabe wird auch eine Verlautbarung des Innenministeriums
(s.u.) als Beweis für die Zulässigkeit angeführt.
Beim genauen Lesen des Textes fällt aber auf, dass diese salomonische Stellungnahme nicht hilfreich ist, wenn es um die konkrete zulässige Befreiung von Verwandten 1. Grades von der Kurabgabe nach §11 Abs. 5 KAG MV geht.
Inselwerke-Vorstandsmitglied Frank Haney und Aufsichtsratsmitglied Dr. Rainer Sauerwein bei der Unterzeichnung des Mitgliedsantrags der Gemeinde durch Bürgermeister Lars Petersen. Foto: privat
Mit Beschluss der Gemeindevertretung am 25. April 2019 wurde die bei einem Treffen der Inselwerke mit dem Bürgermeister gefasste Idee umgesetzt. Damit ist der nächste Schritt in Richtung Klimaschutz getätigt. Die Inselwerke sind als Projektentwicklungs- und Betreibergesellschaft im Bereich der Erneuerbaren Energien engagiert und werden zukünftig verstärkt in entsprechende Projekte der Kommune eingebunden.
Die Zusammenarbeit mit der Gemeinde soll auch durch einen Aufsichtsratsposten bei den Inselwerken intensiviert werden.
Weiter ist vorgesehen, den Inselwerken die Leitung des Klimaschutzbeirats zu übertragen. Darüber wird der Klimabeirat auf seiner nächsten Sitzung entscheiden.