Kommunalparlamente müssen wieder öffentlich tagen!

Unsere Eingaben bei der Kommunalaufsicht, beim Landrat und dem Innenministerium haben offensichtlich Wirkung gezeigt. Am 28.04.2020 hat der Innenminister bekannt gegeben, dass die Ausnahmegenehmigung zum Umlaufverfahren am 19.4. ausgelaufen ist und die Selbstverwaltungsorgane der Kommunen unter Einhaltung der Hygieneregeln wieder öffentlich tagen dürfen.

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Aktuell/?id=159740&processor=processor.sa.pressemitteilung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert