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Nach den geltenden Verordnungen ist es erlaubt, Präsenzsitzungen der kommunalen Selbstverwaltungsorgane unter den gegebenen Sicherheitsauflagen abzuhalten.

Aber nicht nach der Aussage der Bürgermeisterin der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf, Frau Laura Marisken im OZ-Beitrag https://www.ostsee-zeitung.de/Vorpommern/Usedom/Heringsdorfer-Waehlergruppe-fordert-Quarantaene-der-Demokratie-beenden:

„‘Es ist nicht die Bürgermeisterin, sondern das Infektionsschutzgesetz mit den Verordnungen der Landesregierung, die die ‚gemeindliche Selbstverwaltung in Quarantäne versetzt‘ haben‘, so die Bürgermeisterin, die auf die Kommunalaufsicht verweist“

Wir haben mal nachgefragt und recherchiert:

Hr. Jörg Hochheim, Leiter der Kommunalabteilung bei Ministerium für Inneres und Europa des Landes Mecklenburg-Vorpommern, sagt dazu ganz eindeutig, dass Präsenzsitzungen der kommunalen Selbstverwaltungsorgane unter den gegebenen Sicherheitsauflagen abgehalten werden können.

„§ 6 Absatz 1 Satz 1 SARS-CoV-2-BekämpfV bestimmt, dass öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen, Ansammlungen und Versammlungen untersagt sind, soweit die folgenden Absätze nichts anderes bestimmen. In § 6 Absatz 6 der Verordnung ist geregelt, dass das Selbstorganisationsrecht des Landtags und der kommunalen Vertretungskörperschaften und sonstiger Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts… unberührt bleibt. § 5a Absatz 1 Satz 1 der SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern wahrt in Verbindung mit § 6 Absatz 6 daher die kommunale Selbstverwaltung und legt die Entscheidung über die absolute Notwendigkeit und Unaufschiebbarkeit von Sitzungen in das alleinige Ermessen der jeweiligen kommunalen Vertretungskörperschaft selbst. Die kommunale Selbstverwaltung in Bezug auf § 5a Absatz 1 Satz 1 SARS-CoV-2-findet allerdings ihre Grenzen in der in den § 5a Absatz 1 Satz 2 und 3 SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung geregelten Verpflichtung, die Hygieneempfehlungen sowohl des Robert-Koch-Instituts als auch des LAGuS M-V, einschließlich der Einhaltung des Abstandes zwischen den an den Sitzungen teilnehmenden Personen von mindestens 2 Metern, einzuhalten.“
„Das Umlaufverfahren ist ja nicht als Sitzungsersatz gedacht, sondern als in Corona-Zeiten sinnvolle Ergänzung, um einerseits unnötige Sitzungen zu vermeiden und andererseits wichtige Angelegenheiten nicht ausschließlich vom Bürgermeister/Landrat im Rahmen von Dringlichkeitsentscheidungen entscheiden lassen zu müssen.“
(Quelle: Facebook vom 19.4.20)

Klaus-Michael Glaser, Städte- und Gemeindetag, Referat III: Rechtsangelegenheiten, Ordnung und Sicherheit, E-Government,
hält die Weisung des Landkreises für rechtswidrig und verweist auf den Widerspruch zu § 8 Absatz 6 der Anti-Corona-VO MV:

Das Selbstorganisationsrecht des Landtags und der kommunalen Vertretungskörperschaften und sonstiger Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie die Tätigkeit der Gerichte bleiben unberührt.

Es besteht aber bereits jetzt nach Auffassung des Städte- und Gemeindetages die Möglichkeit, Sitzungen der gemeindlichen Gremien unter Einhaltung der hygienischen Bestimmungen und der Mindestabstände jederzeit durchzuführen unter Bezug auf den bereits genannten § 8 Absatz 6 der Anti-Corona-VO MV.
(Quelle: Auskunft an Jürgen Merkle, GV)

Axel Vogt, RA und BM in Lubmin, lässt die Gemeindevertretung und die Ausschüsse weiter tagen, natürlich unter den gegebenen Sicherheitsauflagen. Öffentlichkeit ist nur insoweit eingeschränkt, dass es nur begrenzte Plätze für Zuhörer gibt.

„Lubmin hat dem Umlaufverfahren nicht zugestimmt. Die Kommunalverfassung MV enthält keine Ermächtigungsgrundlage, um unter den Normen des Standarderprobungsgesetzes solche Beschlüsse zuzulassen. Das Gesetz selbst enthält keine Öffnungsklausel und es verfolgt eine völlig andere Zielrichtung. Der richtige Weg wäre eine Änderung der Kommunalverfassung durch den Landtag MV. Da Sitzungen der kommunalen Vertretungskörperschaften zurzeit nicht ausgeschlossen sind, können diese im Rahmen des Notwendigen und unter Beachtung aller Infektionsschutzvorschriften weiterhin stattfinden. Im Mai tagt bei uns der Haupt- und Finanzausschuss und wir haben im Industriehafen Lubmin eine Versammlung des Zweckverbandes.“
(Quelle: Facebook vom 21.4.20)


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